Amtshandlungen

Taufe Konfirmation Trauung Bestattung Aufnahme

Hinter diesem etwas amtlichen Ausdruck verbirgt sich das Angebot der Kirche, Menschen an wichtigen Punktes ihres Lebens zu begleiten, in Seelsorge, Beratung und gottesdienstlicher Feier.

Ein Mensch wird getauft, ob neugeboren oder als Kind, als Jugendlicher, als erwachsene Frau oder im hohen Alter. Ein junger Mensch lässt sich konfirmieren und bekräftigt damit, was als Eltern und Paten zuvor bei seiner Taufe stellvertretend getan haben: Ja zu sagen zu Gottes Angebot.

Zwei Menschen trauen sich, vor Menschen und vor Gott einander zu versprechen, den Weg des Lebens gemeinsam zu gehen und füreinander da zu sein.

Ein Mensch stirbt. Die, die zurückbleiben, suchen Halt, wollen Schmerz, Trauer, vielleicht auch Dank für Gewesenes ausdrücken und doch für den Verstorbenen und für sich selbst über dieses Ende hinaus denken.

Taufe, Konfirmation, Trauung, Bestattung. Immer geht es darum, Leben und Glauben, den eigenen Lebensweg und die Liebe Gottes miteinander zu versprechen.

Auch die (Wieder-) Aufnahme in die evangelische Kirche ist eine Amthandlung, in der es um den eigenen Lebens– und Glaubensweg und die kirchliche Gemeinschaft geht.

Natürlich haben die Amtshandlungen auch organisatorische und rechtliche Seiten. Hier können Sie einen ersten Überblick über Bedeutung, Vorbereitung und Feier gewinnen. Für alle weiteren Fragen zu den Amtshandlungen wenden Sie sich bitte an den Pfarrer oder das Pfarrbüro.