Hinter diesem etwas
amtlichen Ausdruck verbirgt sich das Angebot der Kirche,
Menschen an wichtigen Punktes ihres Lebens zu begleiten,
in Seelsorge, Beratung und gottesdienstlicher Feier.
Ein Mensch wird getauft,
ob neugeboren oder als Kind, als Jugendlicher, als erwachsene
Frau oder im hohen Alter. Ein junger Mensch lässt sich
konfirmieren und bekräftigt damit, was als Eltern und
Paten zuvor bei seiner Taufe stellvertretend getan haben:
Ja zu sagen zu Gottes Angebot.
Zwei Menschen trauen
sich, vor Menschen und vor Gott einander zu versprechen,
den Weg des Lebens gemeinsam zu gehen und füreinander
da zu sein.
Ein Mensch stirbt.
Die, die zurückbleiben, suchen Halt, wollen Schmerz, Trauer,
vielleicht auch Dank für Gewesenes ausdrücken und doch
für den Verstorbenen und für sich selbst über dieses Ende
hinaus denken.
Taufe, Konfirmation,
Trauung, Bestattung. Immer geht es darum, Leben und Glauben,
den eigenen Lebensweg und die Liebe Gottes miteinander
zu versprechen.
Auch die (Wieder-)
Aufnahme in die evangelische Kirche ist eine Amthandlung,
in der es um den eigenen Lebens– und Glaubensweg und die
kirchliche Gemeinschaft geht.
Natürlich haben die
Amtshandlungen auch organisatorische und rechtliche Seiten.
Hier können Sie einen ersten Überblick über Bedeutung,
Vorbereitung und Feier gewinnen. Für alle weiteren Fragen
zu den Amtshandlungen wenden Sie sich bitte an den Pfarrer
oder das Pfarrbüro.
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