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Am 1. März 2020 wird in unserer Gemeinde ein neues Presbyterium gewählt.

Wer wird gewählt?

Das entscheiden Sie mit Ihrer Wahl! Das Presbyterium der Ev. Kirchengemeinde Köln- Bayenthal setzt sich aus acht Presbytern und den Pfarrern zusammen. Darüber hinaus kann ein Mitarbeiterpresbyter gewählt werden. Die Amtszeit eines Presbyters beträgt vier Jahre. Alle acht Presbyter und der Mitarbeiterpresbyter sind durch die Wahl am 1. März neu zu besetzten, die beiden Pfarrer sind geborene Mitglieder und gehören durch ihr Amt dem Presbyterium an. Bis zum Ende der Vorschlagsfrist am 26. September 2019 haben sich neun Kandidaten zur Kandidatur bereit erklärt. Auf der Gemeindeversammlung am 17. November 2020 ist ein weiterer Kandidat hinzugekommen. Für das Amt des Mitarbeiterpresbyters gibt es keinen Kandidaten. Die einzelnen Kandidaten stellen sich hier unter der Rubrik "Kandidatinnen und Kandidaten" mit Bild, ihren persönlichen Daten und ihrem Interessengebiet vor. Längst nicht in allen Gemeinden der Rheinischen Landeskirche kann eine „echte“ Wahl stattfinden, bei der mehr Kandidaten aufgestellt werden, als Stellen zu besetzen sind. Wir freuen uns daher sehr, dass bei dieser Wahl zehn Frauen und Männer aus unserer Gemeinde bereit sind, sich der verantwortungsvollen Aufgabe der Gemeindeleitung ehrenamtlich zu widmen. Wir danken allen Kandidatinnen und Kandidaten für die Bereitschaft, sich für die Gemeinde zu engagieren!
 

Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt ist in unserer Gemeinde, wer
1. am 3. Februar 2020 (Auslegung des Wahlverzeichnisses) Mitglied der Ev. Kirchengemeinde Köln-Bayenthal ist, hier seinen Hauptwohnsitz hat bzw. in unsere Gemeinde umgemeindet wurde und
2. am Wahlsonntag, dem 1. März 2020, konfirmiert ist oder mindestens 16 Jahre alt ist und bis zum Wahlsonntag nicht aus der Kirche ausgetreten ist.

Nach § 18 des Presbyterwahlgesetzes wird das Wahlverzeichnis vier Wochen vor der Wahl am 1.3.2020 für 3 Wochen, also vom 2.2.2020 – 23.2.2020 zur Einsichtnahme der Mitglieder der Kirchengemeinde ausgelegt. Die Auslegung erfolgt zu den Öffnungszeiten des Gemeindebüros zu folgenden Zeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag, jeweils von 9.30 – 11.30 Uhr.
Jedes wahlberechtigte Mitglied der Kirchengemeinde, das sein Wahlrecht ausüben möchte, sollte sich vergewissern, ob es eingetragen ist. Das gilt besonders für Personen, die erst zur Gemeinde hinzugezogen sind, noch nicht im Wahlverzeichnis erfasst sind und daher auch keine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten. 
 

Wie funktioniert die Briefwahl?

Sollte jemand am Wahltag verhindert sein oder aus gesundheitlichen Gründen den Weg zum Wahllokal nicht zurücklegen können, hat er die Möglichkeit, Briefwahl zu beantragen. Anträge auf Ausgabe der Briefwahlunterlagen können persönlich oder durch bevollmächtigte Personen (mit einer schriftlichen Vollmacht) mündlich oder schriftlich gestellt werden. Der Briefwahlantrag muss bis Mittwoch, dem 26. Februar 2020, 24.00 Uhr, im Pfarrbüro eingegangen sein. Daraufhin werden die Briefwahlunterlagen zugeschickt. Der Wahlbrief muss bis Freitag, dem 28. Februar 2020, 16.00 Uhr im Gemeindehaus eingehen.
 

Was geschieht am Wahltag?

Am Wahltag, dem 1. März 2020, kann von 9.00 – 18.00 Uhr im Martin-Luther-Haus, Mehlemer Str. 27, gewählt werden. Jedes wahlberechtigte Gemeindeglied erhält Anfang Januar eine schriftliche Wahlbenachrichtigung. Bitte bringen Sie diese oder ihren Personalausweis zur Wahl mit. Im Wahllokal erhalten Sie einen Stimmzettel, auf dem nur so viele Namen angekreuzt werden dürfen, wie Presbyter zu wählen sind, also in unserer Gemeinde acht. Nach der Schließung des Wahllokals werden die Stimmen im Gemeindehaus öffentlich ausgezählt. Bei Kölsch und einem Imbiss wollen wir die Presbyteriumswahl mit möglichst vielen Interessierten feiern. Alle sind dazu ab 18 Uhr herzlich eingeladen.
 

Vorstellung der Kandidaten

Auf der Gemeindeversammlung am 17. November 2019 haben sich zehn Kandidaten und Kandidatinnen der Gemeinde vorgestellt. Am gleichen Tag hat das Presbyterium die endgültige Vorschlagsliste mit den unter "Kandidaten und Kandidatinnen" genannten Gemeindegliedern beschlossen. Sie werden sich im Predigtgottesdienst am 16. Februar 2020 der Gemeinde nochmals vorstellen. 
 

Kandidaten und Kandidatinnen

Gemeindebrief

Musik an Ostern

Musik